Kaufnebenkosten

Beim Erwerb von Immobilien müssen Sie mit Nebenkosten rechnen.

Wir sagen Ihnen, womit Sie rechnen müssen, um Ihnen unvorhergesehene finanzielle Belastungen zu ersparen.

Die angeführten Kosten sind gesetzlich geregelt.

  1. 3,5 % Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung

  2. 1,1 % Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht)

  3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenrichters, sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren

  4. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren

  5. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.

  6. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlußgebühren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.)

  7. Vermittlungsprovision (Höchstprovision)

    bei Kauf, Verkauf oder Tausch von

    • Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
    • Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
    • Unternehmen aller Art
    • Abgeltung für Superädifakte auf einem Grundstück

    bei einem Wert

    bis EUR 36.336,42 je 4 %
    von EUR 36.336,42 bis EUR 48.448,51 EUR 1.453,46
    ab EUR 48.448,58 je 3 %

    exklusive 20 % Mwst


Stand: 29.4.2016

Weitere Informationen entnehmen sie bitte folgendem Dokument: Nebenkostenuebersicht_Kauf.pdf




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Immobilienmakler STENGG GmbH

Richard Stengg
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